Nach der US-Wahl: die eine Vertragsklausel, die Sie neu lesen sollten
Donald Trump hat eine zweite Amtszeit gewonnen. Für ein Schweizer KMU ist die praktische Frage eng: Welche Rechtsgrundlage trägt Ihre Daten auf amerikanische Server — und wie tragfähig ist sie?
Donald Trump hat die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten gewonnen; das Ergebnis stand in den frühen Stunden des 6. November 2024 fest. Die Folgen für die KI-Politik brauchen Monate. Eine Folge verdient früher Aufmerksamkeit, weil sie fast jede Schweizer Firma betrifft: die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an amerikanische Anbieter.
Warum das mehr wiegt als die KI-Schlagzeilen
Ihr Microsoft-Tenant, Ihr CRM, Ihr Newsletter-Werkzeug und die meisten KI-Funktionen, die Sie nutzen, verarbeiten Daten in den USA oder über sie. Das ist heute rechtmässig, und die Rechtmässigkeit ruht auf Vereinbarungen, die ebenso politisch wie juristisch sind.
Für die Schweiz ist das Swiss-US Data Privacy Framework seit September 2024 anerkannt, neben dem europäischen Gegenstück. Beide stützen sich auf amerikanische Zusagen, auf ein unabhängiges Aufsichtsgremium und auf einen Rechtsbehelf für europäische Betroffene. Das sind Regierungsvereinbarungen, und die kommende Administration hat darüber weiten Spielraum.
Zwei frühere Übermittlungsregime, Safe Harbor und Privacy Shield, wurden von europäischen Gerichten aufgehoben. Aus dieser Geschichte rät Ihnen jede Juristin, nicht von Dauerhaftigkeit auszugehen.
Die verhältnismässige Lesart
Heute ist nichts ungültig. Diese Woche sollte niemand etwas migrieren. Panik hilft hier so wenig wie Sorglosigkeit.
Vernünftig ist, die Übermittlungsgrundlage nicht länger als erledigte Hintergrundtatsache zu behandeln, sondern als Abhängigkeit mit Überprüfungsdatum.
Drei Zeilen für Ihre Lieferantenakte
- Wo werden unsere Daten verarbeitet? Nicht der Firmensitz des Anbieters — die tatsächlichen Verarbeitungs- und Speicherorte, seine Unterauftragnehmer eingeschlossen.
- Auf welcher Grundlage verlassen sie die Schweiz? Zertifizierung unter dem Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln oder beides. Der Anbieter sollte in einem Satz antworten.
- Was ist der Rückfall? Fiele das Framework weg — greift der Vertrag dann automatisch auf Standardvertragsklauseln zurück, oder müsste neu verhandelt werden?
Die letzte Frage ist die nützliche, und die meisten Anbieter haben eine gute Antwort bereit. Wer keine hat, hat Ihnen gerade etwas darüber gesagt, wie er mit Veränderung umgeht.
Fragen Sie jetzt, solange es eine Routineauskunft ist, und nicht in einem Quartal, in dem sie es vielleicht nicht mehr ist.