Der endgültige GPAI-Kodex ist da, drei Wochen vor der Frist
Am 10. Juli veröffentlicht, nach drei Entwürfen und rund tausend Beteiligten. Für ein Schweizer KMU bestätigt er, was ankommt — und was nicht.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Juli 2025 den endgültigen Verhaltenskodex für Allzweck-KI, in drei Kapiteln: Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit. Er ist freiwillig, und ihn zu unterzeichnen ist der Weg, auf dem Modellanbieter die ab dem 2. August geltenden Pflichten belegen.
Dieser Blog hat jeden Entwurf behandelt — November, Dezember und nun den Endtext. Der Schluss hat sich nicht bewegt: Sie sind nicht der Adressat. Verfestigt hat sich, was Sie erhalten.
Das Kapitel, das Sie erreicht
Transparenz. Modellanbieter, die den EU-Markt bedienen, erstellen Unterlagen zu ihren Modellen und Zusammenfassungen der Trainingsdaten. Dieses Material fliesst nachgelagert zu Ihrem Softwareanbieter und, auf Nachfrage, zu Ihnen.
Das Urheberrechtskapitel zählt für eine engere Gruppe: alle, die gewerblich Material erzeugen. Es hält fest, wozu sich Anbieter hinsichtlich rechtmässig beschaffter Trainingsdaten verpflichten — und genau das haben die beiden US-Urteile im Juni als entscheidend markiert.
Das Sicherheitskapitel gilt nur für die grössten Modelle mit systemischem Risiko. Es handelt wirklich nicht von Ihnen.
Was in drei verbleibenden Wochen zu tun ist
Wer die Lieferantenmail vom 4. April verschickt hat, fasst Unbeantwortetes nach. Wer nicht, schickt sie jetzt — sie ist ein Absatz, und die Antworten sind vor der Frist nützlicher als danach.
Erscheinen im August Unterlagen, legen Sie sie zur Seite. Sie müssen nicht alles lesen; Sie müssen sie vorlegen können, wenn der Einkauf einer Kundin fragt — das Szenario vom 9. Mai.
Die ehrliche Bilanz dieses ganzen Strangs
Neun Monate dieses Blogs haben fünf GPAI-Meilensteine behandelt. Die Nettopflicht für ein Schweizer KMU, das KI nutzt, lautet: keine. Der Nettonutzen lautet: Unterlagen, die es vorher nicht gab, gibt es nun — und eine Frage, auf die man zuvor keine Antwort bekam, hat eine.
Das ist ein besseres Ergebnis, als die Berichterstattung unterwegs je nahelegte, und es gehört klar gesagt — denn zwischenzeitlich wurde reichlich Compliance-Ware auf der gegenteiligen Annahme verkauft.