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Brüssel schlägt vor, die eigenen KI-Fristen zu verschieben

Die Kommission veröffentlichte gestern ein Paket, das die Hochrisiko-Pflichten weit über den August 2026 hinausschöbe. Eine hier im August getroffene Vorhersage ist überholt.

Am 19. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Gesetzespaket, weithin als digitaler Omnibus bezeichnet, das den AI Act ändern soll. Kernstück ist ein Aufschub der Hochrisiko-Pflichten vom ursprünglichen Datum 2. August 2026 auf deutlich später.

Dieser Blog schrieb im August, das nächste zu beachtende EU-Datum sei der 2. August 2026. Genau dieses wird nun geändert, und es lohnt, deutlich zu sagen, was das heisst und was nicht.

Warum der Aufschub vorgeschlagen wird

Nicht Politik, überwiegend Logistik. Die Normen, die Betriebe zur Erfüllung bräuchten, sind nicht fertig, und mehrere Mitgliedstaaten haben die aufsichtführenden Stellen nicht bezeichnet.

Eine Frist, die Werkzeuge verlangt, die niemand gebaut hat, ist keine Frist — und die Kommission hat sich entschieden, das anzuerkennen, statt sie eintreffen zu lassen.

Was das für ein Schweizer KMU heisst

Konkret ändert sich heute nichts, aus zwei Gründen. Erstens ist dies ein Vorschlag: Er muss durch Parlament und Rat, und der Endtext wird vom veröffentlichten abweichen. Zweitens war die Hochrisiko-Klasse ohnehin kaum je geeignet, ein gewöhnliches Schweizer KMU zu erfassen — wie dieser Blog seit Oktober 2024 wiederholt sagte.

Also: Eine Frist, die für Sie nicht galt, verschiebt sich womöglich. Das ist alles.

Was daraus tatsächlich mitzunehmen ist

Eine allgemeine Lehre über Regulierungsfristen in diesem Feld: Sie rutschen. Das Muster der letzten zwei Jahre ist stetig — angekündigte Daten treffen später und in schwächerer Form ein, als die Berichterstattung nahelegt.

Das spricht für die Haltung, die dieser Blog durchweg empfiehlt: die billigen, haltbaren Dinge tun — wissen, was man nutzt, was hineingeht, und aufschreiben, wer entschied — und keine Compliance-Produkte gegen Daten kaufen, die noch nicht feststehen.

Und die ehrliche Richtigstellung

Unser Augustbeitrag behandelte den 2. August 2026 als fest. Das war er nicht, und wer ihn im Kalender markierte, markiere ihn nun als unsicher. Der zugrunde liegende Rat ändert sich nicht, das Datum schon — und das zu sagen ist besser, als es still zu berichtigen.

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