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Vier Tage bis zum 2. Februar. Hier ist die eine Seite, ausgeschrieben

Am Sonntag greifen die ersten Pflichten des EU AI Act. Wer noch nichts getan hat: Das ist wirklich die Arbeit eines Nachmittags. Übernehmen Sie die Struktur.

Am Sonntag, dem 2. Februar 2025, gelten die ersten verbindlichen Bestimmungen des EU AI Act: die verbotenen Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Wer im Betrieb noch nichts unternommen hat — hier ist die ganze Übung.

Zuerst die Dreissig-Sekunden-Prüfung

Die Schweiz ist nicht in der EU. Der Erlass erreicht Sie nur, wenn Sie ein KI-System auf dem EU-Markt anbieten oder die Ausgaben eines von Ihnen betriebenen Systems in der EU verwendet werden. Eine Schweizer Firma, die intern einen Chatbot nutzt, ist in der Regel draussen.

Sind Sie draussen, halten Sie das mit dem heutigen Datum und einem Satz Begründung fest — und Sie sind mit dem Erlass fertig. Die Seite unten lohnt trotzdem, denn das Schweizer Datenschutzrecht gilt so oder so.

Die Seite selbst

Titel. « Einsatz von KI-Werkzeugen bei [Firma] », mit Datum und benannter verantwortlicher Person.

1. Welche Werkzeuge wir nutzen. Eine Liste. Auch die KI-Funktionen in Software, die Sie längst gekauft haben — Mailzusammenfassungen, Sitzungsnotizen, das Telefon. Die zählen.

2. Was hinein darf. Konkret, in eigenen Worten. Zum Beispiel: öffentliche Informationen und eigene Entwurfstexte ja; Kundennamen, Vertragstext, Personaldossiers und unveröffentlichte Preise nein — ausser im freigegebenen Werkzeug.

3. Was geprüft werden muss. Jedes Ergebnis, das nach aussen geht, in eine Offerte einfliesst oder in die Buchhaltung gelangt, liest zuerst ein Mensch. Benennen Sie das Prinzip: Das Werkzeug entwirft, ein Mensch entscheidet.

4. Wen man fragt. Ein Name für « darf ich X nutzen? ».

5. Kenntnisnahme. Eine Zeile, die bestätigt, dass die nutzenden Mitarbeitenden diese Seite gelesen haben. Diese Zeile ist Ihr Nachweis.

Dann das eine Verbot prüfen, das KMU trifft

Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist untersagt. Manche HR-Analysen, Stimmungsbewertungen im Callcenter und Produktivitätsüberwachungen fallen darunter und werden als gewöhnliche Werkzeuge verkauft. Wer etwas aus dieser Familie gekauft hat, liest den Verbotstext diese Woche einmal.

Das ist alles

Kein Regelwerk, keine Beratung, keine Software. Eine Seite, eine verantwortliche Person, ein Datum, eine Durchsicht in sechs Monaten.

Wer das jetzt an einem Nachmittag erledigt, denkt bis zum Sommer nicht mehr daran. Wer wartet, macht dieselbe Arbeit später, unter Druck, und mit jemandem, der fragt, warum sie nicht im Januar geschah.

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