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Das US-KI-Dekret ist weg. Was sich für eine Schweizer Firma ändert

Bidens Erlass von 2023 wurde am 20. Januar aufgehoben und am 23. Januar ersetzt. Unmittelbar: nichts. Mittelbar: eine Sache für die Agenda.

Am 20. Januar 2025 hob die neue Regierung die Executive Order 14110 auf, den Erlass von 2023 zu sicherer und vertrauenswürdiger KI. Am 23. Januar folgte ein Ersatz, « Removing Barriers to American Leadership in Artificial Intelligence », mit deutlich anderer Stossrichtung: regulatorische Hürden abbauen statt Prüf- und Meldepflichten auferlegen.

Unmittelbare Wirkung auf Sie: keine

Ein amerikanisches Dekret galt nie für eine Schweizer Firma. Ihre Pflichten kommen aus Schweizer Recht und, wo Sie den EU-Markt berühren, aus dem EU AI Act. Beides änderte sich diese Woche nicht, und der 2. Februar bleibt unberührt.

Wer Ihnen auf diese Meldung hin Compliance-Dienste verkauft, verkauft Ihnen etwas, das Sie nicht brauchen.

Mittelbare Wirkung: eine Sache zum Beobachten

Der Rahmen für transatlantische Datenübermittlungen. Dass Sie US-Dienste rechtmässig nutzen können, ruht auf einer Angemessenheitsvereinbarung, und die hängt am Fortbestand amerikanischer Aufsichtsgremien und Zusagen. Sie ist eine Konstruktion der Exekutive — und diese Woche zeigte, wie rasch solche Konstruktionen umgeschrieben werden.

Zurückgezogen wurde nichts. Der Rahmen steht heute, Ihre Verträge sind gültig. Aber seine Haltbarkeit ist sichtbar eine politische Frage, und ein umsichtiger Betrieb behandelt ihn als Abhängigkeit mit Überprüfungsdatum statt als Mobiliar.

Die verhältnismässige Antwort

Keine Migration. Keine Aufregung. Ein Eintrag in der Lieferantenakte, je Anbieter, der Daten in den USA bearbeitet:

  • Welche Rechtsgrundlage die Daten dorthin trägt — Angemessenheit, Standardvertragsklauseln oder beides.
  • Ob der Vertrag bei Wegfall der Angemessenheit automatisch auf Standardvertragsklauseln zurückfällt oder neu verhandelt werden müsste.
  • Ein Überprüfungsdatum. Mitte 2025 ist vernünftig.

Die meisten grossen Anbieter haben auf die zweite Frage eine gute Antwort bereit, weil ihre Juristen seit 2020 darüber nachdenken. Das Fragen kostet Sie eine E-Mail.

Die grössere Lehre

Zwei auseinanderlaufende Regulierungsrichtungen sind nun sichtbar: die EU schreibt Pflichten mit festem Fahrplan fest, die USA bauen sie ab. Schweizer Firmen sitzen dazwischen und handeln mit beiden.

Das ist kein Problem, das man im Januar löst. Es ist ein Grund, die eigenen Datenwege aufgeschrieben zu halten — damit Sie, wenn sich eine dieser Richtungen erneut ändert, die Frage an einem Nachmittag beantworten statt in einem Quartal.

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