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Die Schweiz unterzeichnet die KI-Konvention. Wozu das verpflichtet — und bis wann

Heute in Strassburg unterzeichnet, sechs Wochen nach dem Bundesratsentscheid. Unterzeichnung ist nicht Ratifikation, und der Unterschied ist der ganze Zeitplan.

Die Schweiz hat heute, am 27. März 2025, in Strassburg die Rahmenkonvention des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet und ist damit einer von bisher fünfzehn Unterzeichnerstaaten. Die für die Ratifikation nötigen Gesetzesbestimmungen sollen bis Ende 2026 vorliegen.

Das ist die konkrete Umsetzung des Bundesratsentscheids vom 12. Februar. Zwei Dinge daran sollte man richtig verstehen.

Unterzeichnung ist nicht Ratifikation

Die Unterzeichnung drückt die Absicht aus, sich zu binden. Die Pflichten wirken mit der Ratifikation, nachdem das Parlament das Ausführungsrecht verabschiedet hat. Diese Arbeit reicht ins Jahr 2027 und darüber hinaus.

Die ehrliche Antwort auf « Was hat sich heute für meine Firma geändert? » lautet also: nichts — und für einige Jahre wird sich nichts ändern. Wer Ihnen aus dieser Meldung Dringlichkeit verkauft, verkauft einen Zeitplan, den es nicht gibt.

Was es über die Form der Regeln aussagt

Die Konvention ist grundsatzbasiert statt technisch. Sie betrifft Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Verhältnis zu KI-Systemen — nicht Risikoklassen, Konformitätsbewertungen oder Produktregistrierung.

Zusammen mit dem Februarentscheid ergibt sich für Schweizer Firmen ein einigermassen klares Bild:

  • Kein Schweizer AI Act. Pflichten kommen als Anpassungen an Gesetze, mit denen Sie ohnehin zu tun haben.
  • Die Querschnittsregeln, die ein KMU erreichen, drehen sich um den Datenschutz — der heute schon gilt, und seit 2023.
  • Den Rest besorgt die Branchenaufsicht, in Rahmen, die Ihre Branche kennt.

Der Teil, den man leicht falsch versteht

Der leichtere und langsamere Schweizer Weg betrifft Schweizer Recht. Er berührt den EU AI Act nicht, dessen nächster Meilenstein — die Pflichten für Allzweck-KI — am 2. August dieses Jahres kommt, in vier Monaten.

Wer in die EU verkauft oder dessen Systemausgaben dort verwendet werden, für den ist der verbindliche Kalender der europäische, nicht der schweizerische. Diese Unterscheidung wird diesen Sommer wichtiger sein als heute.

Was tatsächlich zu tun ist

Ergänzen Sie die im Januar geschriebene Seite um eine Zeile: das Datum der heutigen Unterzeichnung und die Notiz, dass Schweizer Ausführungsrecht bis Ende 2026 erwartet wird.

Dann ablegen. Das nächste Schweizer Datum, das Ihre Aufmerksamkeit verdient, liegt rund zwei Jahre entfernt. Das nächste europäische liegt im August.

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