Die ersten AI-Act-Pflichten gelten. Nichts geschah, und genau das ist der Punkt
Seit gestern greifen die Verbote und die Kompetenzpflicht. Kein Inspektor rief an. Was das tatsächlich bedeutet.
Seit gestern, dem 2. Februar 2025, gelten die ersten verbindlichen Bestimmungen des EU AI Act: die Liste verbotener Praktiken und die Pflicht, bei Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz sicherzustellen.
Keine Schweizer Firma erhielt ein Schreiben. Keine Behörde erschien. Das ist völlig normal, und es lohnt zu verstehen warum — denn der falsche Schluss aus einem ruhigen Montag lautet, nichts davon zähle.
Warum nichts Sichtbares geschah
Zwei Gründe. Erstens hinkt der Vollzugsapparat den Pflichten hinterher — nationale Behörden werden noch bezeichnet, und die Sanktionsbestimmungen greifen später. Zweitens, und für Sie wichtiger: Diese beiden Pflichten sind nicht der Typ, der Kontrollen von Amtes wegen auslöst.
Sie tauchen reaktiv auf. In einem Streitfall, bei einer Datenschutzbeschwerde, in einem Lieferantenfragebogen einer grösseren Kundin, bei einem Versicherungsfall. Jemand fragt, welche Regeln Sie hatten — und Sie haben eine datierte Seite oder nicht.
Was sich für ein Schweizer KMU wirklich geändert hat
Rechtlich für die meisten: nichts, denn der Erlass erreicht Sie nur über den EU-Markt. Praktisch schon: Die Frage ist neu stellbar.
Ab diesem Monat kann eine deutsche Kundin in einer Lieferantenprüfung vernünftigerweise fragen, wie Sie den KI-Einsatz regeln. Eine Schweizer Kundin mit EU-Bezug ebenso. Bisher hatte diese Frage keinen Anker. Jetzt hat sie ein Datum.
Die drei Zustände, in denen Sie sein können
- Nicht erfasst, und es steht geschrieben. Ein Satz, datiert, mit Begründung. Die beste Lage, und sie kostet zehn Minuten.
- Erfasst, mit einer Seite. Werkzeugliste, Eingaberegeln, Prüfprinzip, verantwortliche Person, Kenntnisnahme. Verhältnismässig und für die Kompetenzpflicht ausreichend.
- Unklar, nichts geschrieben. Wo die meisten Betriebe heute stehen. Nicht rechtswidrig — aber keine Lage, in der man sein will, wenn jemand fragt.
Die eine Sache für diese Woche
Wer letzten Monat nichts tat, macht die Zehn-Minuten-Fassung: aufschreiben, ob der Erlass für Sie gilt, mit dem heutigen Datum und einer Zeile Begründung.
Dieser eine Satz macht aus einer offenen Frage eine geschlossene. Alles Übrige kann folgen, wenn Zeit ist.