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Die Verlängerung, die sich selbst verlängerte

Die meisten Softwareverträge laufen am 1. Januar weiter, wenn niemand im Büro ist. So finden Sie heraus, was geschah — und was nun zu tun ist.

Wer KI-nahe Abonnemente hat, bei dem verlängerte sich am 1. Januar mit ziemlicher Sicherheit mindestens eines, während das Büro geschlossen war. Das ist kein Zufall des Kalenders; Jahresverträge werden häufig so geschrieben.

Der Beitrag vom 16. Dezember empfahl, vor der Abreise nachzusehen. Wer es nicht tat, findet hier die Nachholfassung.

Schritt eins: herausfinden, was verlängerte

Nicht aus Ihrer Werkzeugliste — aus der Kartenabrechnung oder dem Bankauszug der ersten Januarwoche. Das erfasst die Abonnemente, an die sich niemand erinnert — der Befund vom 19. September und der Grund, weshalb es diese Prüfung gibt.

Schritt zwei: die Kündigungsfrist prüfen

Ein am 1. Januar verlängerter Vertrag hat meist eine Frist, die auf den nächsten 1. Januar läuft — der Entscheidungspunkt liegt also im Herbst, nicht jetzt. Notieren Sie den Termin mit vier Wochen Vorwarnung.

Viele Schweizer KMU entdecken im November, dass das Fenster im September zuging. Ein einziger Kalendereintrag verhindert das dauerhaft.

Schritt drei: trotzdem fragen

Ein verlängerter Vertrag ist nicht unveränderlich. Der Dezemberbeitrag über einen Lieferanten unter Wettbewerbsdruck gilt unmittelbar: Anbieter verteidigen Marktanteile, und wer im Januar fragt, fragt bei ungewöhnlich günstigem Wetter.

Drei Dinge lohnen die Frage, alle kosten den Anbieter wenig und sind Ihnen echtes Geld wert. Ein Nutzungsbericht je Stufe. Eine Zusage zur Versionsstabilität. Und die Antwort zum europäischen Rechenzentrum, schriftlich.

Was nicht zu tun ist

Aus Ärger kündigen. Eine ungewollte Verlängerung ist ärgerlich und selten ein Grund zum Anbieterwechsel — ein Wechsel kostet Nachjustierung und bringt andere Beschränkungen, wie der Beitrag vom 21. November beschrieb.

Neu verhandeln statt wechseln. Dort liegt der Hebel, und im Januar ist er am grössten.

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