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Amerika legt seinen KI-Plan vor. Die zwei Regulierungswelten stehen nun klar auseinander

Das Weisse Haus veröffentlichte am Mittwoch einen Plan mit über 90 Massnahmen — neun Tage vor Europas nächsten Pflichten. Schweizer Firmen handeln mit beiden.

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte das Weisse Haus « Winning the Race: America’s AI Action Plan » mit über neunzig Bundesmassnahmen in drei Säulen: Innovation beschleunigen, Infrastruktur bauen, internationale Diplomatie und Sicherheit. Begleitende Dekrete folgten.

Neun Tage später greifen die EU-Pflichten für Allzweck-KI. Der Gegensatz ist nun so scharf wie kaum je: eine Rechtsordnung baut Reibung ab, eine andere schreibt Pflichten fest — im selben Kalender.

Was das für eine Schweizer Firma konkret heisst

Unmittelbar nichts, aus demselben Grund wie im Januar: Ein amerikanischer Bundesplan galt nie für Sie.

Zwei mittelbare Wirkungen sind bemerkenswert — und nur zwei.

Ihre Lieferanten stehen nun vor auseinanderlaufenden Anforderungen. Ein US-Modellanbieter, der den EU-Markt bedient, muss für Europa Unterlagen erstellen, die die amerikanische Politik nicht verlangt. Er wird sie erstellen, denn der EU-Markt ist gross. Aber die Unterlagen, die Sie erhalten, sind ein EU-Erzeugnis — und sagt Ihnen ein Anbieter, er habe sie nicht, weil er Amerikaner sei, ist diese Antwort unvollständig.

Die Divergenz ist nun strukturell, nicht vorübergehend. Drei Jahre lang war eine spätere Annäherung erwartbar. Diese Woche macht das auf absehbare Zeit unwahrscheinlich — ein Schweizer Exportbetrieb sollte also aufhören, auf eine Antwort zu warten, und schlicht beide halten.

Die Schweizer Lage dazwischen

Die Schweiz entschied im Februar gegen ein eigenes KI-Gesetz, unterzeichnete im März die Europaratskonvention und erwartet Ausführungsrecht bis Ende 2026. Das ist ein dritter Weg: leichter als die EU, langsamer als beide, und in einem Menschenrechtsinstrument verankert statt in einer Produktsicherheitslogik.

Für ein KMU ist das eine bequeme Lage. Ihre inländischen Pflichten bleiben in Gesetzen, die Sie kennen, und Ihr EU-Geschäft folgt dem europäischen Kalender. Eine Seite deckt beides.

Die praktische Notiz

Ergänzen Sie bei der Julidurchsicht eine Zeile: Welcher Teil Ihrer Tätigkeit berührt den EU-Markt — und damit, welcher Kalender wofür gilt.

Die meisten KMU beantworten das in einem Satz. Wer es nicht kann, hat etwas gefunden, das zehn Minuten wert ist — und findet es besser jetzt als in einem Lieferantenfragebogen.

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